USt-ID bei Zahlungsdienstleister angeben

In der digitalen Welt des Zahlungsverkehrs sind Unternehmen oft auf spezialisierte Dienstleister angewiesen, um bargeldlose Zahlungen abzuwickeln.

Diese Zahlungsdienstleister bieten eine wichtige Schnittstelle für Transaktionen und erheben Daten, um ihren Service effizient anzubieten. Eine häufig gestellte Frage betrifft die Notwendigkeit und den Prozess der Übermittlung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) an solche Dienstleister.

Dieser Beitrag klärt die gesetzlichen Vorgaben, wann und warum Unternehmen ihre USt-ID an Zahlungsdienstleister übermitteln sollten.

Denn Achtung, seit kurzem verlangt ein bekannter Zahlungsdienstleister (für Abrechnungen von Kredit- und EC-Karten) 17 % Umsatzsteuer für seine Leistungen, wenn ein Unternehmen für das abgerechnet wird (z. B. deutsches Restaurant/Hotel), nicht seine USt-ID mitgeteilt hat.

Diese Umsatzsteuer kann im Nachherein nicht erstattet werden und stellt so tatsächliche Kosten dar. Dies können Unternehmen vermeiden, indem Sie ihre USt-ID bei Zahlungsdienstleister angeben!

 

Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Pflicht zur Übermittlung der USt-ID basiert auf dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und der EU-weiten Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Die USt-ID dient dazu, grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU korrekt steuerlich zu behandeln und die Identität eines Unternehmens im Rahmen von Steuererklärungen zu bestätigen.

Wichtige Regelungen:
§ 14a UStG – Anforderungen an die Rechnungsstellung, einschließlich der Angabe der USt-ID bei innergemeinschaftlichen (EU-weiten) Leistungen.
§ 22f UStG – Registrierungs- und Mitteilungspflichten für Betreiber elektronischer Marktplätze.
EU-Richtlinie 2006/112/EG – Regelt die Verwendung der USt-ID im innergemeinschaftlichen Handel.

 

Wann ist die Übermittlung der USt-ID erforderlich?

Die Frage, ob ein Unternehmen, das EC-Kartenabrechnungen (Zahlungsdienstleistungen) anbietet, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich benötigen Unternehmen in Deutschland eine USt-ID, wenn sie innergemeinschaftliche (EU-weite) Waren- oder Dienstleistungsgeschäfte durchführen.

Erbringt ein Unternehmen Dienstleistungen an Geschäftskunden (B2B) innerhalb der EU, muss es ebenso die USt-ID angeben. Dies gilt auch bei Nutzung von Zahlungsdienstleistern, da diese als Vermittler fungieren und korrekte steuerliche Abwicklungen sicherstellen müssen.

 

Der Zahlungsdienstleister benötigt die USt-ID seiner Geschäftskunden, um:

  • Rechnungen korrekt auszustellen: Die USt-ID ermöglicht es, dass Rechnungen gemäß den steuerlichen Vorschriften erstellt werden.
  • Transaktionen zu validieren: Die USt-ID hilft dabei, die Rechtmäßigkeit und Korrektheit der Transaktionen zu überprüfen.
  • Berichte zu erstellen: Zur Einhaltung der Compliance und der Berichterstattungspflichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

 

Beispiele, bei denen eine USt-ID notwendig ist:

  • Ein Online-Händler in Deutschland nutzt einen Zahlungsdienstleister für Zahlungen von Kunden in Frankreich.
  • Ein SaaS-Unternehmen in der EU verwendet einen Zahlungsdienstleister zur Abrechnung internationaler Abonnements.

 

Praktische Tipps für Unternehmen

Anmeldung: Die USt-ID muss beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt werden.

Überprüfung der USt-ID: Stellen Sie sicher, dass Ihre USt-ID korrekt und aktiv ist. Dies kann über das MIAS-System der EU geprüft werden.

Kommunikation mit Ihrem Zahlungsdienstleister: Informieren Sie Ihren Zahlungsdienstleister rechtzeitig über Ihre USt-ID, insbesondere wenn Sie internationale Dienstleistungen anbieten oder neue Märkte betreten.

Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Unterlagen und Kommunikation bezüglich Ihrer USt-ID sorgfältig fest, um im Falle von Steuerprüfungen vorbereitet zu sein.

Berichterstattung: Unternehmen mit USt-ID müssen möglicherweise zusammenfassende Meldungen (ZM) einreichen, in denen sie innergemeinschaftliche Leistungen deklarieren.

Beratung einholen: Konsultieren Sie bei Unsicherheiten Ihren Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

 

Fazit

Die Übermittlung der USt-ID an Zahlungsdienstleister ist entscheidend, um sicherzustellen, dass innergemeinschaftliche Dienstleistungen korrekt und steuerlich einwandfrei abgewickelt werden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie Ihre USt-ID korrekt weitergeben und regelmäßig überprüfen, um ihre Compliance zu gewährleisten und mögliche Komplikationen bei der Steuerabrechnung zu vermeiden.

Durch proaktive Kommunikation und sorgfältige Dokumentation können Unternehmen die Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern effizient gestalten und rechtliche Fallstricke vermeiden.

 

Falls Sie spezifische Fragen zur Anwendung oder zum Antragsprozess der USt-ID haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir unterstützen Sie dabei.

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