Umgehen des FIFO-Verfahrens
Eine Herausforderung mit rechtlichen Grenzen

 

Das FIFO-Prinzip (First In, First Out) ist in der Steuergesetzgebung verankert und legt fest, dass bei einem Verkauf von Wertpapieren zuerst die ältesten erworbenen Wertpapiere veräußert werden.

Dies hat direkte Auswirkungen auf die Berechnung der steuerlichen Gewinne oder Verluste und kann bei langjährig gehaltenen Wertpapieren zu einer höheren Steuerlast führen. Besonders dann, wenn ältere Aktien mit deutlichem Gewinn vorhanden sind, schlägt das FIFO-Verfahren voll zu buche, denn die Gewinne müssen dann versteuert werden.

 


Warum als Kapitalanleger ein Umgehen des FIFO-Verfahrens in Betracht ziehen?

  • Steuerliche Optimierung: Durch die gezielte Auswahl der zu verkaufenden Wertpapiere kann die Steuerlast reduziert werden, indem beispielsweise zuerst Wertpapiere mit Verlusten verkauft werden.
  • Flexibilität: Als Anleger besteht dann die Möglichkeit, gezielt über die Veräußerung der Wertpapiere zu entscheiden, unabhängig vom Kaufdatum.

 

Möglichkeiten zur Einflussnahme, aber keine vollständige Umgehung

Obwohl das FIFO-Prinzip gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es eine Möglichkeit das FIFO-Verfahren zu umgehen:
Wenn der Kapitalanleger mindestens zwei Depots unterhält, kann er von dem Depot, in dem die Wertpapiere liegen, die zum Zeitpunkt der Veräußerung einen erheblichen Gewinn ausweisen, diese Aktien auf das andere Depot übertragen. Denn die depotführende Bank verbucht die eingehenden Wertpapiere wie eine Neuanschaffung, sodass die „alten“ Aktien als Neuzugang gewertet werden. Sie werden bei Anwendung der FIFO-Methode als letztes veräußert, denn Sie gelten nun als „neue“ Aktien.

 

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