Es gibt eine wichtige Neuerung in der Abwicklung der Lohnabrechnungen
Ab sofort sind wir als Steuerberatung gesetzlich verpflichtet, die Sozialversicherungsnummern der neuen Mitarbeiter direkt bei den Krankenkassen abzufragen. Diese Änderung bedeutet, dass wir eine Rückmeldung von den Krankenkassen abwarten müssen, bevor die Lohnabrechnung erstellt werden kann.
Für einen reibungslosen Ablauf und um Verzögerungen zu vermeiden, steht für unsere Mandanten das Mandanten-Portal stbg-wf.fastdocs.app auf unserer Webseite stbg-wf.de zur Erfassung ihrer neuen Mitarbeiter zur Verfügung.
Die folgenden Angaben sind unbedingt erforderlich:
- Name
- Anschrift
- Geburtsname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Geburtsland
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung dieser neuen Vorgaben. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.