Die 110-Euro-Grenze bei Firmenevents wie aktuell die Weihnachtsfeiern
So nutzen Sie die steuerlichen Vorteile und vermeiden Fallstricke
Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Sommerfeste oder Jubiläumsfeiern sind für viele Unternehmen ein geschätzter Anlass, um das Team zusammenzubringen, den Teamgeist zu fördern und Mitarbeitende für ihren Einsatz zu danken.
Solche Events haben nicht nur eine soziale Komponente, sondern auch steuerliche Implikationen: Besonders wichtig ist dabei die sogenannte „110-Euro-Grenze“ bei Firmenevents, die vorgibt, wie viel pro Mitarbeiter und Veranstaltung steuerfrei ausgegeben werden darf. Ein Überschreiten dieser Grenze kann unerwünschte steuerliche Konsequenzen haben, darunter auch der Verlust des Vorsteuerabzugs.
Was ist die 110-Euro-Grenze?
Die 110-Euro-Grenze ist eine wichtige steuerliche Regelung in Deutschland. Sie besagt, dass Unternehmen pro Mitarbeiter und Betriebsveranstaltung bis zu 110 Euro (inklusive Umsatzsteuer) ausgeben dürfen, ohne dass dies als geldwerter Vorteil für den Mitarbeitenden gilt. Diese Grenze bezieht sich auf den Gesamtaufwand pro Mitarbeiter und gilt für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr.
DAS BEDEUTET KONKRET:
- Bleibt der Aufwand pro Person unter 110 Euro, so gilt dies als steuerfreie Zuwendung.
- Wird die Grenze überschritten, gelten die gesamten Kosten für den Mitarbeitenden als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Zudem kann das Unternehmen den Vorsteuerabzug verlieren.
Die 110-Euro-Grenze bei Firmenevents soll sicherstellen, dass Betriebsveranstaltungen für Unternehmen steuerlich absetzbar bleiben, ohne dass hohe Ausgaben als steuerfreies Einkommen für die Mitarbeitenden gewertet werden.
Wie wird die 110-Euro-Grenze berechnet?
Um die 110-Euro-Grenze zu ermitteln, müssen alle direkten Kosten der Veranstaltung berücksichtigt werden, dazu zählen:
- Speisen und Getränke
- Miete für Veranstaltungsräume (wenn die Feier außerhalb der Firma stattfindet)
- Unterhaltungskosten (z. B. für Musik, Künstler, Fotografen)
- Transportkosten (z. B. für Shuttle-Services)
- Dekoration und Geschenke für die Gäste, sofern sie mit der Veranstaltung zusammenhängen
Beispielrechnung:
Eine Firma plant eine Weihnachtsfeier mit einem Gesamtbudget von 2.400 Euro für 20 Mitarbeitende. Pro Person ergeben sich damit Kosten von 120 Euro. Da dieser Betrag die 110-Euro-Grenze übersteigt, sind die gesamten 120 Euro pro Mitarbeiter steuerpflichtig und müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
WEITERE BESONDERHEITEN:
- Tatsächliche Teilnehmerzahl: Für die Berechnung wird die Zahl der tatsächlich anwesenden Personen herangezogen, nicht die Anzahl der eingeladenen.
- Begleitpersonen: Gäste wie Ehepartner zählen in die Kosten pro Kopf mit hinein. Für jede Begleitperson gilt ebenfalls eine 110-Euro-Grenze.
- Inkludierte Leistungen: Alle Kosten, auch solche für kleine Präsente, zählen zum Gesamtaufwand pro Person.
Steuerliche Konsequenzen bei Überschreitung der 110-Euro-Grenze
Wenn die 110-Euro-Grenze überschritten wird, hat dies steuerliche Konsequenzen für das Unternehmen und die Mitarbeitenden:
- Steuerpflicht für den Mitarbeitenden
Der gesamte Betrag pro Person wird dann als geldwerter Vorteil betrachtet, der versteuert werden muss. Unternehmen haben die Möglichkeit, diese Steuer pauschal mit 25 % zu übernehmen, sodass der Mitarbeitende selbst steuerlich entlastet bleibt. - Verlust des Vorsteuerabzugs für das Unternehmen
Ein häufig übersehener Effekt bei Überschreitung der 110-Euro-Grenze ist der Verlust des Vorsteuerabzugs. Der Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn die Kosten pro Mitarbeiter innerhalb der 110-Euro-Grenze bleiben. Wenn die Grenze überschritten wird, betrachtet das Finanzamt die Veranstaltungskosten als „nicht betrieblich veranlasst“. Das führt dazu, dass das Unternehmen den gesamten Vorsteuerabzug für die Veranstaltung verliert.
Beispiel zum Vorsteuerabzug:
Nehmen wir an, eine Firma veranstaltet eine Feier mit Gesamtkosten von 5.000 Euro für 40 Mitarbeitende, was 125 Euro pro Person ergibt. Da die Grenze von 110 Euro überschritten wird, kann das Unternehmen die auf den 5.000 Euro enthaltene Vorsteuer (bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % wären das 798,32 Euro) nicht mehr zurückfordern. Die Veranstaltung wird dadurch erheblich teurer.
Tipps zur Einhaltung der 110-Euro-Grenze bei Firmenevents und Vermeidung des Vorsteuerverlusts
Um unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden, ist es für Unternehmen ratsam, die Veranstaltungskosten pro Mitarbeitenden sorgfältig zu planen.
5-PROFI-TIPPS:
- Kostenplanung
Unternehmen sollten die gesamten Veranstaltungskosten im Voraus planen und dabei die 110-Euro-Grenze pro Mitarbeiter stets im Auge behalten. - Teilnehmerzahl genau kalkulieren
Die tatsächlich anwesende Zahl der Mitarbeitenden bzw. Begleitpersonen ist entscheidend. Es ist wichtig, möglichst genau zu wissen, wie viele Personen letztendlich teilnehmen, um nicht unvorhergesehen die Grenze zu überschreiten. - Eigenleistungen nutzen
Wenn möglich, können Eigenleistungen (z. B. firmeneigene Räume) genutzt werden, um externe Kosten zu senken. - Veranstaltung aufteilen
Anstatt einer großen Feier können zwei kleinere Betriebsveranstaltungen organisiert werden. Da die 110-Euro-Grenze pro Jahr für bis zu zwei Veranstaltungen gilt, lassen sich so die Kosten pro Event niedriger halten. - Steuerliche Beratung einholen
Insbesondere bei großen Veranstaltungen mit hohen Kosten kann es hilfreich sein, eine steuerliche Beratung zu konsultieren, um alle steuerlichen Aspekte zu beleuchten. Hierzu beraten wir Sie gern – machen Sie doch direkt einen Online-Termin.
Fazit
Die 110-Euro-Grenze bei Betriebsveranstaltungen ist eine wichtige Regelung, die Unternehmen dabei hilft, steuerfreie Zuwendungen für Mitarbeitende zu gestalten.
Sie bietet Unternehmen steuerliche Vorteile, solange die Gesamtkosten unter der festgelegten Grenze bleiben.
Wird diese Grenze jedoch überschritten, entstehen steuerliche Belastungen durch den geldwerten Vorteil für die Mitarbeitenden sowie der Verlust des Vorsteuerabzugs für das Unternehmen. Durch eine genaue Kostenkontrolle und gezielte Planung können Unternehmen diese Fallstricke umgehen und Betriebsveranstaltungen kosteneffizient gestalten – zur Freude aller Beteiligten!