TIPP: BAFA-Förderung nutzen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme einschließlich für Digitalisierung und Verfahrensdokumentation (VfD) an. 

Jedes förderberechtigte Unternehmen kann maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Aufgrund des maximalen Zuschusses pro geförderte Beratung macht es Sinn für die einzelnen Beratungsanliegen jeweils einen getrennten Antrag zu stellen. Beide Anträge können auch gleichzeitig separat gestellt werden. Die Beratungen werden als Einzelberatung durchgeführt und haben eine maximale Dauer von fünf Tagen. 

Diese Förderung zählt zu den De-minimis-Beihilfen. Falls Sie bereits eine De-minimis-Beihilfe erhalten haben, ist Ihnen das mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt worden. Anderenfalls handelt es sich nicht um eine De-minimis-Beihilfe. 

Für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs liegt die De-minimis-Höchstgrenze einschließlich der Förderung nach diesen Richtlinien bei 100.000 Euro, für alle übrigen gewerblichen Bereiche bei 200.000 Euro in den letzten 3 Steuerjahren vor Antragstellung. 

Wir, die Steuerberatungsgesellschaft Wolfenbüttel Treuhand mbH, sind ein BAFA registriertes und zertifiziertes Beratungsunternehmen.

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA – wir unterstützen Sie dabei gern.

Nach Prüfung des Antrages wird das antragstellende Unternehmen über das Ergebnis informiert. Mit Erhalt dieser Information kann die Beratung beginnen. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner ihrer Wahl führen. 

Innerhalb von sechs Monaten muss die Beratung abgeschlossen sein und ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. 

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens:

  • Für neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig), Region Lüneburg und Region Trier beträgt der Fördersatz 80 % (maximaler Zuschuss 2.800 Euro). 
  • Für alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), Land Berlin und Region Leipzig beträgt der Fördersatz 50 % (maximaler Zuschuss 1.750 Euro). 

Die Aufarbeitung dieser Informationen beruht auf den von der BAFA zur Verfügung gestellten Dokumenten. Weitere Informationen unter www.bafa.de.

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung und beraten Sie individuell zu unserem TIPP: BAFA-Förderung nutzen. Melden Sie sich bei uns!

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