Die Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von Pkw an Angestellte
Chancen durch die neue Kleinunternehmerregelung ab 2025

 

Umsatzsteuerpflicht für Heilberufe? – Ärzte, Pflegeeinrichtungen und andere im Gesundheitswesen tätige Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, steuerliche Fallstricke zu vermeiden, insbesondere bei der Überlassung von Firmenfahrzeugen an ihre Angestellten. Dabei kann die Umsatzsteuerpflicht schnell zum Stolperstein werden, da hier die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen als steuerpflichtige Leistung gilt. Mit der neuen Kleinunternehmerregelung ab 2025 ergeben sich jedoch interessante Möglichkeiten, um die Belastung zu reduzieren und unnötige Umsatzsteuerzahlungen zu vermeiden.

 

Warum wird die private Pkw-Nutzung umsatzsteuerpflichtig?

Wenn ein Arbeitgeber seinen Angestellten einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlässt, handelt es sich aus umsatzsteuerlicher Sicht um eine unentgeltliche Wertabgabe oder eine Leistung gegen Entgelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Überlassung durch Gehaltsumwandlung, Pauschalzahlungen oder kostenlos erfolgt.

Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer wird entweder:

  • über die 1 %-Regelung des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs, oder
  • anhand der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.

Für viele Unternehmen bedeutet dies:

  • Die Umsatzsteuer auf die private Nutzung muss abgeführt werden.
  • Sie erhöht die steuerliche Belastung des Unternehmens.

 

Herausforderungen für Ärzte und Pflegedienste

Besonders im Gesundheitswesen, wo viele Leistungen wie Behandlungen und Pflegedienste umsatzsteuerbefreit sind (§ 4 Nr. 14 UStG), ergibt sich ein spezifisches Problem:

  • Während die Umsätze des Unternehmens steuerfrei sind, wird die private Pkw-Nutzung umsatzsteuerpflichtig.
  • Der Vorsteuerabzug für das Fahrzeug entfällt oft, weil es überwiegend für steuerfreie Tätigkeiten genutzt wird.

Die Folge: Ärzte und Pflegedienste zahlen faktisch die volle Umsatzsteuer auf die private Nutzung des Fahrzeugs, ohne diese kompensieren zu können – ein klarer Nachteil.

 

Die neue Kleinunternehmerregelung ab 2025 als Chance

Die zum 1. Januar 2025 angehobenen Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) schaffen hier eine Möglichkeit, die Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW zu vermeiden.

Neue Grenzwerte ab 2025:

  • Der Umsatz des Vorjahres darf maximal 25.000 € betragen.
  • Überschreiten Sie den Umsatz von 100.000 € im Jahr, sind Sie mit der Überschreitung bereits Umsatzsteuerpflichtig.

Wird ein Arzt oder Pflegedienst, der ein Kleinunternehmen führt, unter diesen Grenzen bleiben, kann er von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Das bedeutet:

  • Keine Umsatzsteuerpflicht auf die Pkw-Überlassung.
  • Keine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen.

 

Wie Ärzte und Pflegedienste von der Regelung profitieren können

  1. Prüfen Sie die Umsatzgrenzen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Umsatz (inklusive der steuerpflichtigen Pkw-Überlassung) unter den neuen Grenzwerten bleibt.
  2. Optimieren Sie Ihre Fahrzeugnutzung: Überlegen Sie, ob sich die Nutzung der Kleinunternehmerregelung lohnt, insbesondere bei einem hohen Anteil steuerfreier Umsätze und geringem zusätzlichen Einkommen aus der Fahrzeugüberlassung.
  3. Einbindung in Gehaltsmodelle: Statt Fahrzeuge als Teil des Gehalts bereitzustellen, können Pauschalvergütungen oder alternative Mobilitätskonzepte eingeführt werden, um die Umsatzsteuerpflicht zu umgehen.

 


Ein Rechenbeispiel

Ausgangslage:

  • Ein Pflegedienst überlässt einem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur privaten Nutzung.
  • Der Bruttolistenpreis beträgt 30.000 €, die private Nutzung wird nach der 1 %-Regelung bewertet.
  • Monatlich wird für die private Nutzung ein Sachbezug von 300 € angesetzt.

Umsatzsteuerpflicht ohne Kleinunternehmerregelung:

  • Jährliche Bemessungsgrundlage: 300 € x 12 Monate = 3.600 €.
  • Umsatzsteuer (19 %): 3.600 € x 0,19 = 684 € pro Jahr.

Mit Kleinunternehmerregelung:

  • Der Pflegedienst bleibt unter der Umsatzgrenze von 25.000 € und ist daher nicht umsatzsteuerpflichtig.
  • Keine Umsatzsteuer auf die Pkw-Überlassung.

 

Fazit

Die Überlassung von Firmenfahrzeugen an Angestellte kann für Ärzte und Pflegedienste schnell zu einer steuerlichen Belastung führen, insbesondere wenn die Umsätze des Unternehmens überwiegend umsatzsteuerfrei sind. Mit der neuen Kleinunternehmerregelung ab 2025 bietet sich eine sinnvolle Möglichkeit, diese Kosten zu reduzieren. Unternehmen sollten ihre Umsätze sorgfältig prüfen und ihre steuerliche Strategie anpassen, um die Vorteile der Regelung optimal zu nutzen. Eine professionelle Beratung ist hierbei unverzichtbar, um alle Potenziale auszuschöpfen und gleichzeitig steuerliche Risiken zu minimieren.

 

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