Das BMF hat Steuererleichterungen für Steuerzahler verlängert, die von der Corona-Krise betroffen sind. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden (BMF-Schreiben vom 07.12.2021, Az IV A 3 – S 0336/20/10001)